GEMA für kleine Veranstalter: So funktioniert sie und das musst du tun

Schaubild: Veranstalter zahlt Vergütung an die GEMA, die GEMA verteilt Tantiemen an Komponisten, Texter und Musikverlage

Kaum ein Thema sorgt bei Veranstaltern für so viele Fragezeichen wie die GEMA. Muss ich zahlen, obwohl die Band ihre eigenen Songs spielt? Was kostet das? Und was passiert, wenn ich es vergesse? In diesem Artikel erklären wir zuerst das Prinzip hinter der GEMA und danach ganz praktisch, was du als Veranstalter tun musst.

Das Prinzip: Wer Musik schreibt, soll daran verdienen

Wer einen Song komponiert oder einen Text schreibt, hat daran ein Urheberrecht. Wird der Song öffentlich gespielt, etwa auf einem Konzert, steht den Urhebern dafür eine Vergütung zu. Das gilt unabhängig davon, wer den Song spielt: die Band selbst, eine Coverband oder ein DJ.

Kein Songwriter kann aber selbst kontrollieren, auf welchen tausend Bühnen und Partys seine Lieder laufen. Deshalb gibt es Verwertungsgesellschaften. Die GEMA ist die Verwertungsgesellschaft für Musik in Deutschland. Komponisten, Texter und Musikverlage übertragen ihr die Rechte, und die GEMA kümmert sich darum, dass sie für die Nutzung Geld bekommen.

So fließt das Geld

  1. Du als Veranstalter meldest dein Konzert bei der GEMA an und zahlst eine Vergütung nach dem passenden Tarif.
  2. Die GEMA sammelt diese Vergütungen von allen Veranstaltern, Clubs, Radiosendern und Streamingdiensten ein.
  3. Die Urheber bekommen ihren Anteil als sogenannte Tantiemen. Wer wie viel bekommt, richtet sich unter anderem danach, welche Songs auf der Setlist standen.

Deshalb ist die Setlist so wichtig: Sie entscheidet, an wen das Geld aus deinem Konzert geht. Spielt eine Band ihre eigenen Songs und ist sie GEMA-Mitglied, fließt ein Teil deiner Zahlung also an die Band zurück.

Die GEMA muss jeden lizenzieren, aber zu festen Tarifen

Verwertungsgesellschaften dürfen sich ihre Kunden nicht aussuchen. Sie müssen jedem, der Musik nutzen will, eine Lizenz zu angemessenen Bedingungen einräumen. Dafür veröffentlicht die GEMA Tarife, die für alle gleich gelten.

Die „GEMA-Vermutung“

Die GEMA vertritt nicht nur deutsche Urheber, sondern über Partnergesellschaften praktisch das gesamte Weltrepertoire. Gerichte gehen deshalb davon aus, dass bei einer öffentlichen Musikveranstaltung GEMA-Repertoire gespielt wird. Wenn die Musik tatsächlich GEMA-frei ist, musst du als Veranstalter das nachweisen, nicht die GEMA das Gegenteil. Diese Regel ist durch die Rechtsprechung entstanden und umstritten, gilt aber in der Praxis.

Wer muss zahlen?

Zahlen muss der Veranstalter, also du. Nicht die Band, nicht der DJ und in der Regel auch nicht der Club, wenn du die Veranstaltung selbst organisierst. Auch wenn du der Band eine Gage zahlst, ersetzt das die GEMA-Vergütung nicht: Die Gage bezahlt den Auftritt, die GEMA die Nutzung der Songs.

Auch Vereine und gemeinnützige Veranstalter sind nicht automatisch befreit. Und auch Konzerte ohne Eintritt kosten etwas, wenn sie öffentlich sind.

Welcher Tarif gilt?

Die GEMA hat für unterschiedliche Veranstaltungen unterschiedliche Tarife. Die wichtigsten für kleine Veranstalter:

  • Tarif U-K für Konzerte der Unterhaltungsmusik: Die Leute kommen, um Musik zu hören. Typisch sind Eintrittskarten, Bühne, Bestuhlung oder Stehplätze. Auch Festivals fallen in der Regel darunter, ebenso Comedy und Kabarett.
  • Tarif U-V für Veranstaltungen mit Livemusik, bei denen die Musik eher Begleitung ist, zum Beispiel Partys, Tanzabende oder Feste, bei denen Essen und Trinken eine große Rolle spielen.
  • Für Straßen- und Stadtfeste, Musik vom Band und Hintergrundmusik gibt es eigene Tarife.

Welcher Tarif passt, zeigt dir der Tarifrechner im Onlineportal der GEMA, wenn du deine Veranstaltung beschreibst.

Was kostet ein Konzert?

Im Tarif U-K richtet sich die Vergütung bei Konzerten mit Eintritt vor allem nach deinen Ticketeinnahmen. Laut Tarifblatt beträgt sie bei Konzerten mit bis zu 2.000 Besuchern 5,75 % der Berechnungsgrundlage. Bei größeren Konzerten steigt der Satz. Gerechnet wird mit den Einnahmen ohne Umsatzsteuer; auf die GEMA-Vergütung kommen 7 % Umsatzsteuer dazu. Für jede Veranstaltung gibt es außerdem einen Mindestbetrag, der sich nach der Besucherzahl richtet.

Leistungen, die Gäste unabhängig vom Ticket kaufen können, etwa Camping, Parken oder T-Shirts, zählen laut Tarif nicht zur Berechnungsgrundlage. Bei Konzerten ohne Eintritt rechnet die GEMA stattdessen mit den Gesamtkosten für die Musik, also zum Beispiel Gagen sowie Licht- und Tontechnik, und mit der Besucherzahl.

Rechenbeispiel: Clubkonzert

150 verkaufte Tickets zu je 15 € (inkl. 7 % Umsatzsteuer):

PostenBetrag
Ticketeinnahmen brutto2.250,00 €
Ticketeinnahmen ohne Umsatzsteuer2.102,80 €
GEMA-Vergütung (5,75 %)120,91 €
zzgl. 7 % Umsatzsteuer8,46 €
GEMA gesamt129,37 €

Das sind rund 86 Cent pro Ticket. Plane diesen Betrag am besten direkt im Break-even-Rechner mit ein.

Die Tarife werden angepasst. Prüfe den aktuellen Satz und den Mindestbetrag vor deiner Kalkulation im Tarifrechner der GEMA.

So meldest du richtig an

  1. Vor der Veranstaltung anmelden. Das geht im Onlineportal der GEMA. Eine feste Frist in Tagen gibt es nicht, die Anmeldung muss aber vor dem Konzert erfolgen. Je früher, desto besser.
  2. Setlist einreichen. Bei Konzerten im Tarif U-K will die GEMA die Setlist innerhalb von 21 Arbeitstagen haben. Bei anderen Veranstaltungen mit Livemusik gilt eine Frist von 6 Wochen nach der Veranstaltung. Du kannst die Setlist auch von den Musikern selbst eintragen lassen: Im Portal lässt sich dafür ein Link an die Band schicken.
  3. Rechnung bezahlen. Die GEMA rechnet nach deinen Angaben ab.

Was passiert, wenn ich es vergesse?

  • Keine Anmeldung: Wird eine Veranstaltung nicht angemeldet, verlangt die GEMA in der Regel einen sogenannten Kontrollkostenzuschlag von 100 %. Im Beispiel oben würdest du also das Doppelte zahlen.
  • Setlist zu spät: Kommt die Setlist nicht rechtzeitig, berechnet die GEMA zusätzlich 10 % der Vergütung.

Gibt es Nachlässe?

Ja. Wenn du Mitglied in einem Verband bist, der mit der GEMA einen sogenannten Gesamtvertrag abgeschlossen hat, bekommst du in der Regel einen Nachlass. Für viele Kulturvereine und Veranstalterverbände gibt es solche Verträge. Frag bei deinem Verband nach oder schau im Bereich für Verbände auf der GEMA-Website.

Und GEMA-freie Musik?

Spielen auf deinem Konzert nur Künstler, die nicht bei der GEMA oder einer Partnergesellschaft gemeldet sind, und nur ihre eigenen Songs, fällt für diese Musik keine GEMA-Vergütung an. Wegen der GEMA-Vermutung solltest du dir das aber schriftlich bestätigen lassen und die Veranstaltung trotzdem melden: Auch GEMA-freie Livemusik reichst du als Setlist ein und markierst sie im Portal als GEMA-frei. Sobald eine einzige Coverversion dabei ist, ist die Musik nicht mehr GEMA-frei.

Kurz zusammengefasst

  • Die GEMA sammelt für Komponisten, Texter und Verlage Geld ein und verteilt es anhand der Setlists.
  • Zahlen muss der Veranstalter, nicht die Band.
  • Für Konzerte gilt meist der Tarif U-K: bis 2.000 Besucher 5,75 % der Ticketeinnahmen ohne Umsatzsteuer, plus 7 % Umsatzsteuer.
  • Immer vor der Veranstaltung anmelden, sonst droht ein Zuschlag von 100 %.
  • Setlist pünktlich einreichen, sonst kommen 10 % dazu.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Übersicht und keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die aktuellen Tarife und Bedingungen der GEMA. Bei Fragen hilft das Kundencenter der GEMA weiter.


Quellen