Veranstaltung anmelden: Welche Genehmigungen du für Konzert, Party und Festival brauchst

Bands gebucht, Location gefunden, Plakate in Arbeit. Und dann kommt die Frage, die viele erst spät stellen: Muss ich das eigentlich irgendwo anmelden? Die kurze Antwort lautet meistens ja, und zwar bei mehreren Stellen. Die gute Nachricht: Wer früh anfängt und weiß, was er braucht, kommt ohne Stress durch.
Dieser Artikel gibt dir einen Überblick über die Genehmigungen, die bei kleinen Konzerten, Partys und Festivals typischerweise anfallen.
Wichtig vorab: Jede Gemeinde tickt anders
In Deutschland gibt es kein einheitliches „Veranstaltungsgesetz“. Viele Regeln kommen aus Landesrecht, und die Abläufe legen die Städte und Gemeinden fest. Was in München gilt, kann in Münster anders aussehen. Deshalb ist die wichtigste Regel dieses Artikels:
Ruf so früh wie möglich beim Ordnungsamt deiner Gemeinde an. Beschreib deine Veranstaltung kurz (was, wann, wo, wie viele Gäste, Getränkeverkauf, Musik) und frag, welche Anträge du brauchst. Viele Städte haben dafür eigene Merkblätter und Checklisten für Veranstalter.
Die wichtigsten Genehmigungen im Überblick
| Wenn du … | brauchst du in der Regel … | Zuständig meist |
|---|---|---|
| Alkohol gegen Geld ausschenkst | eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz | Ordnungs- oder Gewerbeamt |
| Straßen, Plätze oder Grünflächen nutzt | eine Sondernutzungserlaubnis, ggf. eine verkehrsrechtliche Anordnung | Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde |
| laut oder bis spät in die Nacht feierst | eine Ausnahmegenehmigung zum Lärmschutz, ggf. eine Sperrzeitverkürzung | Ordnungs- oder Umweltamt |
| Zelte, Bühnen oder Tribünen aufbaust | eine Prüfung und Abnahme als Fliegender Bau | Bauaufsicht |
| einen Raum für mehr als 200 Gäste nutzt | die Einhaltung der Versammlungsstättenverordnung des Landes | Bauaufsicht, Feuerwehr |
| Speisen verkaufst | die Einhaltung der Hygieneregeln, oft eine Meldung | Lebensmittelüberwachung |
| Live- oder Konservenmusik spielst | eine Anmeldung bei der GEMA | GEMA |
Alkoholausschank: die Gestattung
Wer bei einer Veranstaltung alkoholische Getränke gegen Geld ausschenkt, braucht dafür grundsätzlich eine Erlaubnis. Für einmalige Anlässe wie ein Konzert, ein Vereinsfest oder ein kleines Festival gibt es eine vereinfachte Variante: die Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz. Voraussetzung ist ein besonderer, vorübergehender Anlass. Der Ausschank muss also die Veranstaltung begleiten und darf nicht der eigentliche Zweck sein.
- Nicht nötig ist die Gestattung meist, wenn du nur alkoholfreie Getränke und Speisen anbietest oder wenn die Location bereits eine Gaststättenerlaubnis für die Fläche hat. Frag im Zweifel nach.
- Rechtzeitig beantragen: Viele Gemeinden verlangen den Antrag mindestens zwei Wochen vorher, manche deutlich früher.
- Gut zu wissen: Wer Alkohol ausschenkt, muss mindestens ein alkoholfreies Getränk anbieten, das nicht teurer ist als das günstigste alkoholische Getränk, gerechnet auf die gleiche Menge.
- Ausnahme: Einige Bundesländer, zum Beispiel Baden-Württemberg, haben eigene Gaststättengesetze mit anderen Abläufen.
Öffentliche Flächen: die Sondernutzung
Straßen, Plätze und Parks sind für den Verkehr und die Allgemeinheit da. Wer sie für eine Veranstaltung nutzt, etwa mit Bühne, Ständen oder Absperrungen, braucht eine Sondernutzungserlaubnis der Gemeinde. Wird eine Straße gesperrt oder ein Halteverbot gebraucht, kommt eine verkehrsrechtliche Anordnung dazu. Auf privatem Gelände entfällt die Sondernutzung, die anderen Regeln gelten aber trotzdem.
Lärm und Uhrzeit
Laute Musik im Freien und Veranstaltungen bis spät in die Nacht sind ein häufiger Streitpunkt mit Nachbarn. Je nach Bundesland brauchst du eine Ausnahmegenehmigung nach dem Landes-Immissionsschutzrecht. Die Behörde legt dann oft Uhrzeiten und Lautstärken fest. Plane frühzeitig, wann die Musik endet, und benenne eine Person, die am Abend für Lärmfragen erreichbar ist. Achte außerdem auf stille Feiertage, an denen in vielen Ländern Einschränkungen für Tanz- und Unterhaltungsveranstaltungen gelten.
Zelte, Bühnen und große Räume
- Fliegende Bauten wie Festzelte, mobile Bühnen und Tribünen müssen geprüft und vor Ort abgenommen werden. Wenn du sie mietest, frag den Verleiher nach den nötigen Unterlagen.
- Versammlungsstätten: Für Räume, die mehr als 200 Besucher fassen, gelten besondere Bau- und Betriebsvorschriften, etwa zu Rettungswegen, Notausgängen und Brandschutz. Grundlage ist die Versammlungsstättenverordnung des jeweiligen Bundeslandes. Bei einer genehmigten Location kümmert sich in der Regel der Betreiber darum. Nutzt du einen Raum, der nicht dafür gedacht ist, etwa eine Scheune oder Halle, wird es aufwendiger. Auch für Veranstaltungen im Freien können ab einer bestimmten Größe besondere Regeln gelten.
Sicherheit
Je nach Größe verlangt die Behörde ein Sicherheitskonzept, einen Sanitätsdienst, eine Brandsicherheitswache oder Ordner. Bei kleinen Konzerten reicht oft eine einfache Absprache, bei Festivals mit mehreren hundert Gästen wird es schnell umfangreicher. Kläre das früh, denn Sanitätsdienst und Ordner kosten Geld und gehören in deine Kalkulation.
Nicht vergessen: Was nicht beim Amt läuft
- GEMA: Öffentliche Musik musst du vor der Veranstaltung anmelden. Alles dazu steht in unserem Artikel GEMA für kleine Veranstalter.
- Künstlersozialabgabe: Ab mehr als drei Veranstaltungen im Jahr kann sie fällig werden. Mehr dazu im Artikel Künstlersozialabgabe für Veranstalter.
- Versicherung: Eine Veranstalterhaftpflicht deckt Schäden ab, die Gästen oder Dritten entstehen. Viele Gemeinden und Locations verlangen einen Nachweis.
- Jugendschutz: Für Alkohol und für die Anwesenheit Minderjähriger am Abend gelten feste Altersgrenzen. Plane Ausweiskontrollen am Einlass und an der Bar ein.
Zeitplan: Wann solltest du was erledigen?
Feste Fristen gibt es nicht überall, aber diese grobe Orientierung hilft:
- Sobald Datum und Ort feststehen: Ordnungsamt anrufen und klären, welche Anträge nötig sind. Bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum oder mit vielen Gästen am besten mehrere Monate vorher.
- Einige Wochen vorher: Anträge für Sondernutzung, Lärmschutz und Ausschank stellen. Versicherung abschließen.
- Vor der Veranstaltung: GEMA-Anmeldung, Abnahme von Zelten und Bühnen, Auflagen aus den Bescheiden umsetzen.
- Am Veranstaltungstag: Alle Genehmigungen ausgedruckt dabeihaben. Kontrollen kommen oft ohne Ankündigung.
Kurz zusammengefasst
- Erste Anlaufstelle ist das Ordnungsamt deiner Gemeinde. Ruf früh an.
- Für Alkoholverkauf brauchst du in der Regel eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz.
- Öffentliche Flächen brauchen eine Sondernutzungserlaubnis, laute Musik oft eine Lärm-Ausnahme.
- Zelte und Bühnen müssen abgenommen werden, große Räume die Versammlungsstättenverordnung erfüllen.
- GEMA, Künstlersozialabgabe und Versicherung laufen nicht über das Amt, gehören aber genauso dazu.
- Plane Gebühren für Genehmigungen, Ordner und Sanitätsdienst im Break-even-Rechner mit ein.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Übersicht und keine Rechtsberatung. Welche Genehmigungen du konkret brauchst, hängt von deinem Bundesland, deiner Gemeinde und deiner Veranstaltung ab. Verbindlich ist, was dir die zuständigen Behörden sagen.
Quellen
- § 12 Gaststättengesetz: Gestattung (gesetze-im-internet.de) (abgerufen im November 2026)
- § 6 Gaststättengesetz: Ausschank alkoholfreier Getränke (gesetze-im-internet.de) (abgerufen im November 2026)
- Service Berlin: Gaststättengewerbe – Gestattung aus besonderem Anlass beantragen (abgerufen im November 2026)
- BayernPortal: Gaststättenrechtliche Gestattung für vorübergehenden Alkoholausschank (abgerufen im November 2026)
- Stadt Minden: Veranstaltungen (Anmeldung und Genehmigung) (abgerufen im November 2026)
- Stadt Koblenz: Hinweise für Veranstalter/innen (abgerufen im November 2026)
- Bauministerkonferenz: Muster-Versammlungsstättenverordnung (PDF) (abgerufen im November 2026)
- Stadt Bayreuth: Checkliste für Veranstaltungen (PDF) (abgerufen im November 2026)